Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert.
Zum Detektieren von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert.
Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Sie kann auch aus versicherungstechnischen Aspekten zur Begrenzung einer Versicherungsprämie vorgesehen werden.
In Deutschland werden für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmelde- anlagen in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Versicherungs- technisch erforderliche Anlagen müssen den Anforderungen entsprechen. Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen eingeleitet werden können. So können die durch die Brandmeldeanlage alarmierten Personen schnell eingreifen und Brände möglicherweise schon in der Entstehungsphase löschen.
In Bereichen, in denen Personen schlafen (z.B. Hotels) kann eine Brandmeldung in Verbindung mit einer Alarmierung ein wesentliches Element für den Personenschutz sein.
In der Regel sind mehrere Brandmelder zu Gruppen oder Schleifen zusammengefasst. Wird ein Alarm ausgelöst, so zeigt die Brandmeldeanlage die Nummer und manchmal auch die Örtlichkeit des anschlagenden Brandmelders an.
Für spezielle Einsatzgebiete (zum Beispiel saubere Räumlichkeiten wie Labore und Technikräume) werden alternativ zu einer kleinen Brandmeldeanlage oder als Teil einer großen Anlage auch Rauchansaugsysteme (RAS) eingesetzt. Hierbei wird über ein Rohrsystem Luft zu einer zentra- len Detektoreinheit geleitet.
Die Alarmweiterleitung an die Feuerwehr, Einsatzzentrale oder privaten Wachdienst erfolgt i. d. R. über eine bedarfsgesteuerte IP-Verbindung. Bei Ausfall dieser Verbindung wird entsprechend der Norm redundant eine alternative Möglichkeit aufgebaut. Heutzutage wird dazu regulär auf GSM zurück gegriffen.
Die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB; manchmal auch Anschaltbedingung), werden in Deutschland von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr veröffentlicht. Die seit November 2003 gültige DIN 14675 legt fest, dass Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungs- arbeiten nur Firmen bzw. Ingenieurbüros durchführt werden, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind. Diese Forderung ist in die meisten neu geschriebenen TABs übernommen worden.
Die Übertragungseinrichtung muss bei dem Konzessionär der Region beantragt werden. Der Endkunde (Betreiber/Inhaber des Objektes) schließt dazu einen Mietvertrag über eine bestimmte Laufzeit (meist 10 Jahre) mit dem Konzessionär ab.
Unter anderem wird meist gefordert, mit Ausnahme von Toiletten und Waschräumen sämtliche Räume (z. B. Aufenthaltsräume, Flure, Treppenhäuser, Dachböden und Kellerräume) mit einer bestimmten Anzahl automatischer Brandmelder auszustatten. In den Treppenhäusern sind im Erdgeschoss zusätzlich manuelle Handmelder vorzusehen. Zur Verkabelung werden rote Brandmeldekabel verwendet, ähnlich den üblichen Telefon-Installationskabeln J-Y(ST)Y, jedoch mit Aderdurchmessern von 0,8 mm.
Neben den technischen Voraussetzungen sind auch organisatorische Maßnahmen notwendig. So ist eine Brandschutzanlage mit einem Feuerwehrschlüsseldepot verbunden und es muss ein Brandschutzplan aufliegen. Eine Datenübertragung muss immer über zwei redundante Systeme möglich sein.
In Gewerbe- und Industriebetrieben werden oftmals freiwillig, aber in den überwiegenden Fällen zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen oder der Anforderungen der Feuerversicherungen installiert. Dabei wird in den meisten Fällen auch eine direkte Alarmweiterleitung zur Feuerwehr gefordert. Um die Schutzziele von Brandmeldeanlagen - Personenschutz, Sachwertschutz, Nachbarschaftsschutz, Umweltschutz, etc. - zu erreichen, ist es erforderlich, die Feuerwehr möglichst früh zu verständigen.
Im Gegensatz zu privaten Wohnobjekten wird die Feuerwehr nicht durch einen Telefonanruf, sondern durch eine Feuerwehrnotrufeinrichtung alarmiert. Auf Grund zuvor definierter Einsatzpläne kann die Feuerwehr den Brandentstehungsort schnellstmöglich auffinden und Bergungs- sowie Löscharbeiten vornehmen. In manchen Fällen gelingt es dadurch, den Brand auf den Ausbruchort oder zumindest auf einen Gebäudeteil zu begrenzen, bevor er das ganze Gebäude erfasst.